PC CADDIE – Version 2010a ab sofort verfügbar

Seit dieser Woche können die PC CADDIE-Kunden Version 2010a laden, die offiziell für das DGV Intranet gemäß Pflichtenheft 2010 zertifiziert ist. Der Deutsche Golf Verband prüft und zertifiziert seit dem Jahr 2009 die Golfsoftware in Bezug auf korrekte Zusammenarbeit mit dem DGV-Intranet. Wie im vergangenen Jahr steht die entsprechende Version den PC CADDIE-Kunden besonders schnell zur Verfügung.

Das DGV-Intranet ist über viele Jahre ein sehr ausgereiftes System geworden und die Arbeit mit PC CADDIE läuft immer reibungsloser. Deshalb geht es bei den Neuerungen in diesem Jahr vor allem um weitere Optimierungen im Detail.


Über die wichtigsten Neuerungen informieren wir hier:



SICHERE PRÜFUNG DER GASTSPIELER


Um nicht per Intranet verifizierte Golfer besser zu kennzeichnen, erscheint jetzt in Ausdrucken von Turnierlisten oder Scorekarten statt des Heimatclubs die Information „Heimatclub unbekannt“, falls der Spieler einen deutschen Heimatclub hat, aber nicht geprüft werden konnte. Bitte stellen Sie also vor dem Ausdruck von Listen und Scorekarten sicher, dass die Intranet-Prüfung erfolgreich durchgeführt und der vorgabenführende Heimatclub richtig hinterlegt wurde.

Um auch ausländische Heimatclubs auf Listen besser kenntlich zu machen, wird diesen jetzt neu die Landeskennung vorangestellt. Also heißt es beispielsweise neu „CH-Lucerne Golfclub“ für einen schweizerischen Club.


DISQUALIFIKATIONEN

Geändert wurde auch, dass eine klassische Disqualifikation ohne weitere Aufzeichnung des Scores nicht mehr vorgabenwirksam ist, d.h. die Stammvorgabe nicht um 0.1 bzw. 0.2 erhöht.

Wichtig ist, dass Sie je nach Ermessen der Spielleitung im Falle einer Disqualifikation den Ergebnis-Typ „Disqualifikation mit Ergebnis“ auswählen können und dann den Score wie bei einem gültigen Ergebnis eingeben. So führt dann dieser Score zu der üblichen Vorgaben-Anpassung, auch wenn der Spieler für das Wettspiel disqualifiziert wurde. Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn die Disqualifikation nur erfolgte, weil die Scorekarte nicht unterschrieben war, das Ergebnis aber durchaus verwertbar ist.

Erfolgte die Disqualifikation, weil der Spieler ungerechtfertigt Vorteile nutzte, die das Ergebnis verfälschen könnten, sollte die übliche Disqualifikation erfolgen, die dann nicht zu einer Veränderung der Stammvorgabe führt.